Im Landkreis Neu-Ulm gibt es derzeit vier Naturschutzgebiete (NSG) mit einer Gesamtfläche von ca. 348 ha:

Alle NSGs sind auch FFH-Gebiete.

Zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist die Regierung von Schwaben.